
Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
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Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Neutrale Wertermittlung nach ImmoWertV für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt und Gericht - erstellt von einem zertifizierten Sachverständigen im Rhein-Main-Gebiet.
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert Ihrer Immobilie zu einem festen Stichtag. Grundlage ist der gesetzlich definierte Verkehrswert nach Paragraf 194 Baugesetzbuch (BauGB). Dieser Wert beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter normalen Bedingungen zu erzielen wäre - frei von persönlichen Interessen und Zwangslagen. Für Sie als Eigentümer entsteht so eine belastbare, nachvollziehbare Zahl statt einer groben Schätzung.
Gefragt ist ein solches Vollgutachten vor allem dann, wenn der Wert vor einer Behörde oder einem Gericht Bestand haben muss. Erbengemeinschaften nutzen es zur Aufteilung des Nachlasses, getrennte Paare im Zugewinnausgleich, das Finanzamt zur Prüfung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Unsere Bewertung folgt der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und stützt sich auf die Bodenrichtwerte aus dem System BORIS Hessen sowie auf den Grundstücksmarktbericht des zuständigen Gutachterausschusses.
So erhalten Sie ein Dokument, das vor dem Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main standhält und gegenüber dem Finanzamt als sachlicher Nachweis dient. Jede Wertableitung ist begründet, jeder Rechenschritt belegt.
Hinter jedem Gutachten steht Raphael Graf, TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger. Fachliche Qualifikation und methodische Sorgfalt sind die Basis unserer Arbeit. Wir bewerten unabhängig und neutral - weder an einen Verkauf noch an eine Finanzierung gebunden. Dadurch bleibt das Ergebnis frei von fremden Interessen.
Der Frankfurter Markt ist kleinteilig und sehr lagesensibel. Ein gründerzeitlicher Altbau im Westend folgt anderen Gesetzmäßigkeiten als ein Reihenhaus auf dem Riedberg oder eine Eigentumswohnung in Bockenheim. Wir kennen diese Unterschiede und bilden sie in der Wertermittlung sauber ab. Dabei greifen wir auf amtliche Datenquellen zurück: Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen, die Auswertungen des Gutachterausschusses und den jährlichen Grundstücksmarktbericht.
Was Sie von uns bekommen, ist kein Textbaustein, sondern eine individuelle Analyse Ihres Objekts im Rhein-Main-Gebiet. Verständlich geschrieben, fachlich fundiert und so aufbereitet, dass Dritte die Herleitung prüfen können. Für Rückfragen bleiben wir auch nach der Übergabe ansprechbar.

Ein Verkehrswertgutachten ist mehr als eine Zahl auf Papier. Es gibt Ihnen Sicherheit in Situationen, in denen viel auf dem Spiel steht. Die folgenden Punkte zeigen, worauf es bei unserer Arbeit ankommt und welchen Nutzen Sie daraus ziehen.

Darüber hinaus profitieren Sie von einer Arbeitsweise, die auf Ihre konkrete Fragestellung zugeschnitten ist.

Auch nach der Übergabe lassen wir Sie nicht allein.

Gerade bei Erbschaft, Trennung oder einer Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zählt jedes Argument. Ein sauber begründetes Gutachten verschafft Ihnen eine starke Position - sei es in Verhandlungen innerhalb der Erbengemeinschaft oder gegenüber einer Behörde. Weil wir unabhängig arbeiten, steht das Ergebnis für sich und muss nicht gegen den Verdacht der Gefälligkeit verteidigt werden. Diese Verlässlichkeit ist der eigentliche Wert eines neutralen Gutachtens.
Wir erstellen das vollständige Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke, für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Mehrfamilien- und Renditeobjekte. Je nach Objekt und Zweck wählen wir das passende Wertermittlungsverfahren: das Vergleichswert-, das Ertragswert- oder das Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2021.
Der Umfang reicht von der Sichtung Ihrer Unterlagen über die Besichtigung bis zum schriftlichen Gutachten mit allen Anlagen. Dazu gehören die Auswertung von Grundbuch, Flurkarte und Bauunterlagen, die Einordnung von Bodenrichtwerten aus BORIS Hessen und die Berücksichtigung von Baujahr, Zustand, Ausstattung und Lage. Benötigen Sie das Dokument für das Finanzamt, das Gericht oder eine Erbteilung, richten wir die Darstellung auf diesen Zweck aus. Auf Wunsch ordnen wir das Ergebnis auch mündlich für Sie ein.
Von der ersten Anfrage bis zum fertigen Gutachten begleiten wir Sie in vier klaren Schritten. So wissen Sie jederzeit, woran Sie sind.
Sie schildern uns Ihr Anliegen und das Objekt per E-Mail. Wir klären den Zweck des Gutachtens und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir benötigen - etwa Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und Nachweise zu Baujahr und Sanierungen.
Zeitnah vereinbaren wir einen Termin vor Ort. Bei der Besichtigung erfassen wir Zustand, Ausstattung und Besonderheiten Ihrer Immobilie, dokumentieren Mängel und machen Aufnahmen. Diese Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für eine belastbare Wertermittlung.
Im Büro werten wir alle Daten aus und wählen das passende Verfahren - Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren. Wir ziehen die Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen heran und berücksichtigen den Grundstücksmarktbericht. Anschließend erstellen wir das schriftliche Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung und allen Anlagen.
Sie erhalten das fertige Verkehrswertgutachten. Es ist so aufbereitet, dass Sie es direkt beim Finanzamt, vor Gericht oder in der Erbengemeinschaft einsetzen können. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen das Ergebnis und stehen für Rückfragen bereit.
Es gibt Anlässe, bei denen eine grobe Schätzung nicht genügt. Beim Erbe braucht eine Erbengemeinschaft einen neutralen Wert, um den Nachlass gerecht aufzuteilen oder einzelne Miterben auszuzahlen. Bei einer Scheidung ist der Immobilienwert die Basis für den Zugewinnausgleich. Das Finanzamt verlangt für Erbschaft- und Schenkungsteuer einen belegten Wert, dem Sie einen niedrigeren Nachweis entgegensetzen können. Und vor dem Amtsgericht oder Landgericht Frankfurt am Main zählt allein ein gerichtsfestes Gutachten. In all diesen Fällen schützt Sie ein fundiertes Dokument vor finanziellen Nachteilen.
Frankfurt liegt beidseits des Mains im Herzen des Rhein-Main-Gebiets - und der Markt ist so vielfältig wie die Stadt selbst. Gründerzeitliche Altbauten im Westend, Nordend und Bornheim prägen das obere Preissegment und verlangen eine sorgfältige Bewertung von Substanz und Denkmalaspekten. In Sachsenhausen zählt die Nähe zum Mainufer, auf dem Riedberg die moderne Neubauqualität. Stadtteile wie Höchst mit seiner Fachwerk-Altstadt oder Bockenheim rund um die Universität folgen wieder eigenen Mustern. Hinzu kommt die Nachkriegssubstanz der 1950er bis 1970er Jahre mit oft erheblichem Sanierungsbedarf. Wer den Wert einer Frankfurter Immobilie seriös ermitteln will, muss diese Lage- und Bauunterschiede kennen und richtig gewichten.
Welches Verfahren den Wert am besten abbildet, hängt vom Objekt ab. Das Vergleichswertverfahren stützt sich auf tatsächlich erzielte Kaufpreise ähnlicher Objekte und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, etwa in Bornheim oder im Ostend. Das Ertragswertverfahren stellt die erzielbaren Mieterträge in den Mittelpunkt und kommt bei vermieteten Mehrfamilien- und Renditeobjekten zum Einsatz. Das Sachwertverfahren leitet den Wert aus Bodenwert und Herstellungskosten ab und passt für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, zum Beispiel am Riedberg oder in Höchst. Oft prüfen wir mehrere Verfahren und begründen, welches den Verkehrswert nach ImmoWertV 2021 am treffendsten wiedergibt.
Was ein Verkehrswertgutachten kostet, lässt sich nicht pauschal sagen - und seriös auch nicht vorab auf den Euro beziffern. Der Aufwand richtet sich nach mehreren Faktoren: der Art des Objekts, seiner Größe und Nutzung, der Komplexität der Rechtslage und dem Zweck des Gutachtens. Ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit mehreren Einheiten erfordert mehr Prüfung als eine einzelne Eigentumswohnung. Auch unvollständige Unterlagen, Erbbaurechte, Wohnrechte oder bauliche Besonderheiten erhöhen den Aufwand. Deshalb nennen wir Ihnen ein transparentes Honorar erst nach einer kurzen Beschreibung des Objekts - verlässlich und ohne versteckte Posten.
Der rechtliche Rahmen der Wertermittlung ist klar geregelt. Der Verkehrswert ist in Paragraf 194 BauGB definiert, die Methodik in der ImmoWertV 2021. Für amtliche Bodenrichtwerte ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main zuständig; er gibt auch den jährlichen Grundstücksmarktbericht heraus. Die Bodenrichtwerte selbst finden sich im System BORIS Hessen mit dem aktuellen Stichtag 01.01.2024. Geht es um eine gerichtliche Auseinandersetzung, sind das Amtsgericht und das Landgericht Frankfurt am Main die zuständigen Instanzen. Bei einem Kauf fällt in Hessen zudem Grunderwerbsteuer von 6 Prozent an.
Nicht jede Wertangabe ist ein Gutachten. Achten Sie darauf, dass die Bewertung von einem qualifizierten Sachverständigen stammt und nachvollziehbar aufgebaut ist. Ein gutes Gutachten benennt das gewählte Verfahren, begründet jeden Wertansatz und stützt sich auf amtliche Daten wie die Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen. Wichtig ist außerdem die Unabhängigkeit: Wer gleichzeitig verkaufen oder vermitteln will, ist nicht neutral. Prüfen Sie, ob das Dokument für Ihren Zweck taugt - ein Wert fürs Finanzamt muss anderen Anforderungen genügen als eine reine Orientierung. Und schließlich sollte der Sachverständige die örtlichen Besonderheiten Ihres Frankfurter Stadtteils kennen.
Ob Ihre Immobilie im Westend, in Sachsenhausen oder auf dem Riedberg liegt - wir sind in allen Frankfurter Stadtteilen und im angrenzenden Umland für Sie tätig und bewerten Ihr Objekt direkt vor Ort.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Beide Begriffe meinen dasselbe. Der Verkehrswert nach Paragraf 194 BauGB ist der gesetzlich definierte Marktwert einer Immobilie zu einem bestimmten Stichtag. Er beschreibt den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Zwang und ohne persönliche Interessen zu erzielen wäre.
Ja, ein vollständiges Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen dient dem Finanzamt als sachlicher Nachweis. Fällt der amtlich angesetzte Wert zu hoch aus, können Sie mit einem belegten Gutachten einen niedrigeren Verkehrswert geltend machen und so Ihre Steuerlast senken.
Das hängt vom Objekt ab. Für Eigentumswohnungen nutzen wir meist das Vergleichswertverfahren, für vermietete Renditeobjekte das Ertragswertverfahren und für selbst genutzte Häuser das Sachwertverfahren. Oft prüfen wir mehrere Verfahren nach ImmoWertV 2021 und begründen unsere Wahl.
Hilfreich sind Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse sowie Angaben zu Baujahr, Wohnfläche und durchgeführten Sanierungen. Bei vermieteten Objekten kommen Mietverträge hinzu. Fehlende Dokumente sind kein Hindernis - wir sagen Ihnen genau, was wir brauchen, und unterstützen bei der Beschaffung.
Ein fachgerecht erstelltes Vollgutachten ist gerichtsfest. Es benennt das Verfahren, begründet jeden Wertansatz und stützt sich auf amtliche Daten. So kann es vor dem Amtsgericht und Landgericht Frankfurt am Main sowie in Erbauseinandersetzungen und beim Zugewinnausgleich verwendet werden.
Nach der Besichtigung und dem Vorliegen aller Unterlagen erstellen wir das Gutachten zeitnah. Die genaue Dauer hängt von der Komplexität des Objekts und der Vollständigkeit der Dokumente ab. Den voraussichtlichen Zeitrahmen stimmen wir bei der Beauftragung mit Ihnen ab.
Das Honorar richtet sich nach Objektart, Größe, Nutzung und Aufwand. Eine pauschale Angabe ist unseriös, da jedes Objekt anders ist. Nach einer kurzen Beschreibung Ihrer Immobilie nennen wir Ihnen ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung - verlässlich und ohne versteckte Kosten.
In der Regel beauftragt die Erbengemeinschaft gemeinsam ein neutrales Gutachten, um den Nachlass gerecht aufzuteilen oder Miterben auszuzahlen. Weil wir unabhängig arbeiten, steht das Ergebnis für alle Beteiligten auf einer sachlichen Grundlage und beugt Streit über den Wert vor.
Jetzt Verkehrswertgutachten anfragen - neutral, gerichtsfest und sachkundig.
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Sie benötigen eine belastbare Immobilienbewertung für Erbschaft, Scheidung, Finanzamt oder Gericht? Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Ihr Objekt einfach per E-Mail an anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de. Wir melden uns zeitnah, klären den Zweck des Gutachtens und nennen Ihnen ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung. So kommen Sie ohne Umwege zu einem gerichtsfesten Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet.
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