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Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf
Neutral bewertet nach § 194 BauGB, vom Nordend bis nach Höchst

Raphael Graf, Ihr Sachverständiger für Frankfurt
Kurze Immobilien Consulting und Service UG
TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger
Ein Immobiliengutachter in Frankfurt am Main ermittelt den objektiven Verkehrswert von Grundstücken, Wohnungen und gewerblichen Objekten. Die Bewertung erfolgt neutral nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021. Wir erstellen Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen, Steuerberater und Rechtsanwälte bei Erbschaft, Scheidung, Immobilienverkauf, Immobilienkauf oder Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt.
Raphael Graf leitet die Bewertung Ihrer Immobilie persönlich. Die Kurze Immobilien Consulting und Service UG steht als Immobiliengutachter Frankfurt für nachvollziehbare, rechtssichere Wertermittlung in allen 46 Frankfurter Stadtteilen und im angrenzenden Rhein-Main-Gebiet.
Schicken Sie uns eine Nachricht an anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de. Die erste Einschätzung, welche Gutachtenart zu Ihrem Anlass passt, ist kostenlos.
Eigentümer in Frankfurt am Main beauftragen uns, weil unsere Gutachten vor Finanzamt, Gericht und Bank standhalten. Grundlage ist eine präzise Wertermittlung nach ImmoWertV 2021 mit aktuellen Marktdaten. Wir kennen die Preisunterschiede zwischen den Frankfurter Stadtteilen und liefern belastbare Ergebnisse statt grober Schätzungen.
Schreiben Sie uns an anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de, damit wir Ihren Fall einschätzen können.




Unser Spektrum reicht vom Verkehrswertgutachten über Kurzgutachten und Marktindikationen bis zu Restnutzungsdauergutachten, Beleihungswertgutachten, Ankaufberatung und Gutachten bei Erbauseinandersetzung. Welche Form Sie brauchen, hängt vom Zweck ab: Ein Finanzamt oder Familiengericht verlangt mehr als eine private Kaufentscheidung. Zu jeder Leistung gibt es eine eigene Seite:
Verkehrswertgutachten sind bei Scheidung, Erbschaft, gerichtlichen Verfahren und gegenüber dem Finanzamt Frankfurt am Main oft unverzichtbar. Sie sind rechtlich anerkannt, umfangreich dokumentiert und schützen vor Fehlentscheidungen. Wir passen die Methode an typische Frankfurter Objekte an: Gründerzeit-Altbauten im Nordend, Nachkriegsbauten in Höchst, Neubauquartiere im Europaviertel oder Wohnungen in Hochhäusern.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Werteinschätzung zur Orientierung. Es ist schneller fertig und günstiger als ein Vollgutachten, aber nicht für Gerichte gedacht. Vor dem Verkauf einer Wohnung in Bornheim oder dem Kauf eines Hauses in Bergen-Enkheim ist es oft der sinnvolle erste Schritt. Kostenlose Online-Bewertungen geben eine grobe Richtung, ersetzen aber kein fachliches Immobiliengutachten.
Wir konzentrieren uns auf anspruchsvolle Bewertungsanlässe und liefern vollständig dokumentierte Gutachten statt automatisierter Schnellbewertungen. Jedes Verkehrswertgutachten ist so aufgebaut, dass es vor dem Finanzamt Frankfurt am Main und dem Amtsgericht Frankfurt am Main nachvollziehbar bleibt.
Ein Restnutzungsdauergutachten belegt, wie lange ein Gebäude wirtschaftlich noch nutzbar ist. Eine kürzere nachgewiesene Restnutzungsdauer erhöht die jährliche Abschreibung und senkt die Steuerlast. Typische Objekte sind ein vermietetes Mehrfamilienhaus in Sachsenhausen, ein Wohn- und Geschäftshaus im Ostend oder eine Büroimmobilie in Eschborn.
Im Frankfurter Nachlass ist die Immobilie häufig der größte Posten. Ein Verkehrswertgutachten beziffert Auszahlungen an Miterben, hilft bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen und weist dem Finanzamt den tatsächlichen Marktwert nach. Miteigentumsanteile, Wohnrechte und Nießbrauch beziehen wir in die Bewertung ein.
Bei einer Scheidung brauchen beide Seiten den objektiven Verkehrswert der gemeinsamen Immobilie. Nur so lassen sich Ausgleichszahlungen oder ein Verkauf fair regeln, ob für eine Eigentumswohnung im Westend, eine Doppelhaushälfte in Niederrad oder ein Reihenhaus in Offenbach am Main.
Der Ablauf ist transparent und gut planbar. Den Zeitrahmen stimmen wir vorab mit Ihnen ab, denn der Umfang unterscheidet sich je nach Gutachtenart. Schon in der kostenlosen Ersteinschätzung klären wir, welche Form sinnvoll ist.
Schritt 1: Anfrage und Ersteinschätzung. Senden Sie uns per E-Mail an anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de den Objekttyp, den Stadtteil oder die Umlandgemeinde und den Bewertungsanlass. Wir prüfen, ob Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Restnutzungsdauergutachten oder Ankaufberatung passt, und skizzieren Kosten und Zeitplan.
Schritt 2: Ortstermin und Unterlagen. Wir besichtigen das Objekt in Frankfurt oder Umgebung und dokumentieren Zustand, Modernisierungen und Schäden. Parallel werten wir Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen und die Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses aus.
Schritt 3: Wertermittlung und Besprechung. Je nach Objekt wenden wir Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren an. Sie erhalten ein schriftliches Gutachten mit Fotos, Lageanalyse und klarer Wertableitung, das wir anschließend mit Ihnen besprechen.
Nennen Sie uns Objekttyp, Stadtteil oder Umlandgemeinde und den Anlass, etwa Erbschaft, Scheidung, Finanzamt, Kauf oder AfA. Wir empfehlen die passende Gutachtenart und nennen Ihnen Kostenrahmen und Zeitplan, bevor Sie etwas beauftragen.
Wir besichtigen Innen- und Außenbereich, halten Bauzustand, Modernisierungen und Schäden fest und prüfen Grundbuchauszug, Bauzeichnungen, Flächenberechnung, Teilungserklärung und Mietverträge.
Wir wählen Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2021 und gleichen das Ergebnis mit BORIS Hessen und der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte Frankfurt am Main ab.
Sie erhalten das Gutachten mit Fotos, Lageanalyse und begründeter Wertableitung. Offene Fragen klären wir telefonisch oder in einer Online-Besprechung, auch im Hinblick auf Finanzamt, Miterben oder Bank.
Wir bewerten Wohn- und Geschäftsimmobilien in allen 46 Frankfurter Stadtteilen der 16 Ortsbezirke sowie im engeren Umland. Gerade in einem so uneinheitlichen Markt wie Frankfurt ist regionale Marktkenntnis entscheidend, denn die Preise schwanken je nach Mikrolage erheblich.
Jeder Standort bringt eigene Bewertungsfragen mit. Eine Gründerzeitstraße im Nordend verlangt eine andere Analyse als ein Neubauquartier am Riedberg.
Bodenrichtwerte und Marktberichte sind wichtige Grundlagen, ersetzen aber nicht die Bewertung Ihrer konkreten Immobilie. Wir nutzen die Bodenrichtwerte aus BORIS Hessen zum Stichtag 01.01.2026 und gleichen sie mit tatsächlichen Verkaufspreisen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses für Immobilienwerte Frankfurt am Main ab.
Eine reine Orientierung an Bodenrichtwerten reicht für eine belastbare Bewertung nicht aus. Wir erläutern die Daten im Gutachten so, dass Finanzamt, Gerichte und Banken sie nachvollziehen können.
Vollständige Unterlagen sind die Basis belastbarer Ergebnisse. Fehlen Grundbuchauszug, Baupläne oder Modernisierungsnachweise, werden Vergleichswerte ungenau und die Restnutzungsdauer lässt sich schwer begründen.
Fehlende Dokumente lassen sich meist beschaffen oder rekonstruieren. Welche Sie in Ihrem Fall brauchen, sagen wir Ihnen in der Ersteinschätzung.
Die Kosten richten sich nach Gutachtenart, Objektgröße, Komplexität und Anlass. Feste Gebühren gibt es nicht, die HOAI regelt Wertgutachten nicht verbindlich. Deshalb nennen wir keine Pauschalpreise, sondern schlagen nach der kostenlosen Ersteinschätzung einen individuellen Kostenrahmen vor.
Binden Sie uns früh ein. So vermeiden Sie Fehlentscheidungen und doppelte Bewertungen.
Bei Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, Betriebsprüfung oder familiengerichtlichen Verfahren beim Amtsgericht Frankfurt am Main wird ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB und ImmoWertV 2021 häufig gefordert oder dringend empfohlen. Nach § 198 BewG lässt sich ein niedrigerer gemeiner Wert durch ein qualifiziertes Gutachten nachweisen.
Typische Fälle sind die Überprüfung eines Erbschaftsteuerbescheids, Abweichungen von den Standardwerten der Finanzverwaltung oder eine Schenkung mit Frankfurter Immobilienvermögen. Auch die Aufteilung eines Kaufpreises in Grund und Gebäude braucht oft ein Gutachten, weil nur der Gebäudeanteil abgeschrieben werden kann. Wir arbeiten dabei mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Nachlassverwaltern zusammen.
Die Bezeichnung Immobiliengutachter ist gesetzlich nicht geschützt. Prüfen Sie deshalb vor der Beauftragung diese Punkte:
Für diese Kriterien stehen wir mit unserem Namen und mit jedem Gutachten, das wir als Immobiliengutachter Frankfurt unterschreiben.
Unser Kernmarkt ist Frankfurt am Main. Weil Nachfrage und Preise im Umland eng mit den Frankfurter Stadtteilen verflochten sind, bewerten wir regelmäßig auch Objekte im engeren Rhein-Main-Gebiet, persönlich betreut von Raphael Graf.
Mit Klick auf „Karte laden“ wird eine Karte von Google Maps geladen. Dabei werden personenbezogene Daten (u. a. Ihre IP-Adresse) an Google übertragen. Einzelheiten in unserer Datenschutzerklärung.
Die Dauer hängt von Gutachtenart, Objekt und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Ein Kurzgutachten liegt deutlich schneller vor als ein vollständiges Verkehrswertgutachten. In der kostenlosen Ersteinschätzung vereinbaren wir einen realistischen Zeitplan und ziehen dringende Fälle, etwa mit Fristen beim Finanzamt, vor.
Unsere Verkehrswertgutachten entstehen nach ImmoWertV 2021 und § 194 BauGB und sind auf Nachvollziehbarkeit ausgelegt. Ob das Finanzamt einen Wert übernimmt, entscheidet es im Einzelfall. Ein fachlich begründetes, vollständiges Gutachten verbessert die Chancen bei Erbschaft, Schenkung und AfA deutlich.
Ein Kurzgutachten ist eine kompakte Marktwerteinschätzung ohne die Tiefe eines Verkehrswertgutachtens. Es eignet sich für Verkaufsvorbereitung oder interne Entscheidungen. Für Gerichte und viele Behörden reicht es in der Regel nicht, bei Streitfällen empfehlen wir deshalb immer das ausführliche Gutachten.
Es lohnt sich, wenn die tatsächliche Restnutzungsdauer kürzer ist als der pauschale Ansatz der Finanzverwaltung. Beispiele sind modernisierte Altbauten im Nordend, sanierte Nachkriegsbauten in Höchst oder ältere Mehrfamilienhäuser in Sachsenhausen. Eine kürzere Restnutzungsdauer bedeutet eine höhere jährliche Abschreibung.
Ja, wir bewerten Miteigentumsanteile, Wohnrechte, Nießbrauch und andere Rechte an Immobilien. Solche Rechte verändern den Wert erheblich und spielen bei Erbauseinandersetzungen in Frankfurt häufig eine Rolle. Im Gutachten leiten wir sie rechnerisch und rechtlich nachvollziehbar her.
Ja, die Ankaufberatung bieten wir als eigenständige Leistung an. Sie umfasst Besichtigung, Mängelprüfung und die Einordnung des Angebotspreises im jeweiligen Stadtteil. So entscheiden Sie beim Kauf einer Altbauwohnung in Bornheim oder eines Neubaus am Riedberg mit einer belastbaren Grundlage.
Die gesamte Abstimmung funktioniert per E-Mail, Telefon und Online-Besprechung. Unterlagen nehmen wir digital entgegen, den Ortstermin organisieren wir mit einer Kontaktperson vor Ort. Das fertige Gutachten erhalten Sie elektronisch und auf Wunsch zusätzlich per Post.
Ja, in der kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung prüfen wir Sinn und passende Gutachtenart. Dafür brauchen wir Objektdaten, Stadtteil, Anlass und Ziel. Wenn ein vollständiges Gutachten wirtschaftlich nicht nötig ist, sagen wir Ihnen das offen.
Zuständig ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main. Er führt die Kaufpreissammlung, ermittelt die Bodenrichtwerte und veröffentlicht den Immobilienmarktbericht. Die Bodenrichtwerte sind landesweit über BORIS Hessen abrufbar, aktuell zum Stichtag 01.01.2026.
Nicht in jedem Fall. Gerichte bestellen oft eigene Sachverständige, und für den Nachweis eines niedrigeren Steuerwerts nach § 198 BewG genügen auch Gutachten von zertifizierten Sachverständigen. Welche Qualifikation Ihr Anlass verlangt, klären wir in der Ersteinschätzung.
Ein belastbarer Wert für Ihre nächste Entscheidung
Wie nehmen Sie Kontakt zu Immobiliengutachter Frankfurt auf?
Senden Sie uns eine E-Mail mit drei Angaben: Objekttyp (Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder Wohn- und Geschäftshaus), Standort mit Stadtteil oder Umlandgemeinde, etwa Nordend, Sachsenhausen, Riedberg oder Offenbach am Main, und Anlass der Bewertung wie Erbauseinandersetzung, Scheidung, Finanzamt, Kaufentscheidung oder AfA.
Sie erhalten eine kostenlose, unverbindliche Ersteinschätzung und einen klaren Vorschlag für die nächsten Schritte.
Kurze Immobilien Consulting und Service UG · Immobiliengutachter Frankfurt · E-Mail: anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de
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