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Raphael Graf, zertifizierter Sachverständiger und Ansprechpartner für Immobilienbewertung in Frankfurt am Main

Ihr Ansprechpartner: Raphael Graf

Restnutzungsdauergutachten Frankfurt: fundierte Restnutzungsdauer für Ihre AfA

Als unabhängiges Gutachterbüro ermitteln wir die wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihres Mehrfamilienhauses nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021, damit Sie die Abschreibung gegenüber dem Finanzamt Frankfurt am Main sauber begründen können.

Wer in Frankfurt am Main ein älteres Mehrfamilienhaus hält, steht früher oder später vor der Frage nach der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer. Genau hier setzt ein Restnutzungsdauergutachten an: Es dokumentiert nachvollziehbar, wie lange sich Ihr Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzen lässt, und schafft damit die Grundlage für eine sachgerechte Abschreibung.

Anfrage Immobilienbewertung Frankfurt

Warum Frankfurter Eigentümer bei der Restnutzungsdauer auf uns setzen

Für die Bewertung Ihres Objekts braucht es mehr als eine Tabelle: Es braucht jemanden, der die Frankfurter Bausubstanz kennt und die Vorgaben der ImmoWertV 2021 sauber anwendet. Als Ansprechpartner steht Ihnen Raphael Graf zur Seite, ein TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger, der jedes Gutachten persönlich und unabhängig erstellt.

Unsere Arbeit bleibt neutral: Wir vertreten weder Käufer- noch Verkäuferinteressen, sondern ermitteln die Restnutzungsdauer allein nach fachlichen Kriterien. Das macht unsere Gutachten gerichtsfest und gegenüber dem Finanzamt Frankfurt am Main belastbar. Gerade bei Nachkriegsbauten der 1950er- bis 1970er-Jahre, wie sie in Gallus, Niederrad oder Griesheim häufig vorkommen, kommt es auf eine genaue Einschätzung des Modernisierungsgrades an.

Hinzu kommt die Kenntnis des örtlichen Marktes: Wir verfolgen die Entwicklung der Bodenrichtwerte über BORIS Hessen und ordnen Ihr Objekt in den Frankfurter Immobilienmarkt ein. So entsteht ein Gutachten, das nicht nur Zahlen liefert, sondern Ihre individuelle Situation als Vermieter oder Kapitalanleger berücksichtigt und für Ihre Steuerplanung tragfähig ist.

Unsere Qualifikation und Methodik rund um das Restnutzungsdauergutachten

Immobiliengutachter besichtigt eine Etagenwohnung in Frankfurt

Ein belastbares Restnutzungsdauergutachten folgt einem klaren Vorgehen. Wir stützen uns auf das Modell der ImmoWertV 2021, verbinden die Auswertung Ihrer Unterlagen mit einer gründlichen Besichtigung vor Ort und dokumentieren jeden Schritt so, dass das Ergebnis für Dritte nachvollziehbar bleibt.

Sachverständiger dokumentiert die Fassade eines Nachkriegsbaus in Frankfurt

Zentral ist die Unterscheidung zwischen Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer. Die Gesamtnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, über den ein Gebäude seiner Art nach wirtschaftlich nutzbar ist. Die Restnutzungsdauer ist der Teil davon, der zum Bewertungsstichtag noch vor Ihnen liegt. Wesentliche Modernisierungen können diese Restnutzungsdauer verlängern, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie. Genau diese Faktoren prüfen wir am Objekt und ordnen sie begründet ein.

Gebundenes Verkehrswertgutachten mit Grundriss auf einem Frankfurter Schreibtisch

Für die Einordnung des Modernisierungsgrades betrachten wir die einzelnen Bauteile Ihres Mehrfamilienhauses und gleichen deren Zustand mit dem Baujahr ab. Ein Gebäude aus den 1960er-Jahren, dessen Heizung, Fenster und Dach bereits erneuert wurden, hat eine andere Restnutzungsdauer als ein unsaniertes Objekt gleichen Alters. Diese Unterschiede halten wir strukturiert fest, damit das Finanzamt die Verlängerung oder Verkürzung der Restnutzungsdauer nachvollziehen kann.

Für wen sich ein Restnutzungsdauergutachten in Frankfurt lohnt

Ein Restnutzungsdauergutachten lohnt sich immer dann, wenn die verbleibende Nutzungsdauer Ihres Gebäudes steuerlich oder wirtschaftlich eine Rolle spielt. Der häufigste Anlass ist die Abschreibung: Nach § 7 EStG richtet sich der jährliche AfA-Satz grundsätzlich nach einer typisierten Nutzungsdauer. Weist ein Gutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach, lässt sich der Gebäudewert über einen kürzeren Zeitraum und damit mit höheren Jahresbeträgen abschreiben.

Auch beim Ankauf eines älteren Mehrfamilienhauses in Frankfurt schafft ein solches Gutachten Klarheit, bevor Sie investieren. Steht eine größere Sanierung an, hilft die Einordnung der Restnutzungsdauer bei der Frage, welche Maßnahmen sich wirtschaftlich rechnen. Typische Interessenten sind Kapitalanleger, private Vermieter und Eigentümergemeinschaften mit Bestand in Stadtteilen wie Fechenheim, Nied oder Sossenheim.

So läuft die Erstellung Ihres Restnutzungsdauergutachtens in Frankfurt ab

Vom ersten Kontakt bis zur Übergabe des fertigen Gutachtens halten wir den Weg für Sie übersichtlich. Wir stimmen die Unterlagen mit Ihnen ab, besichtigen das Objekt und werten anschließend alle Informationen aus. So wissen Sie zu jedem Zeitpunkt, woran wir arbeiten und welcher Schritt als Nächstes ansteht.

01
Anfrage und Ersteinschätzung

Sie schildern uns Ihr Objekt und Ihr Anliegen per E-Mail. Wir klären, ob ein Restnutzungsdauergutachten das passende Instrument ist, welche Angaben wir benötigen und wie der weitere Ablauf für Ihr Mehrfamilienhaus aussieht.

02
Unterlagen und Ortsbesichtigung

Sie stellen uns vorhandene Unterlagen wie Grundrisse, Baujahr und Nachweise zu Modernisierungen bereit. Vor Ort begutachten wir den Zustand der Bauteile und erfassen alle Faktoren, die für die Restnutzungsdauer von Bedeutung sind.

03
Auswertung und Berechnung

Anschließend werten wir die Besichtigung aus und ermitteln die wirtschaftliche Restnutzungsdauer nach dem Modell der ImmoWertV 2021. Dabei fließen Modernisierungsgrad und Instandhaltungszustand nachvollziehbar in das Ergebnis ein.

04
Erstellung und Übergabe

Zum Schluss fassen wir alles in einem schriftlichen Gutachten zusammen und übergeben es Ihnen. Offene Punkte besprechen wir mit Ihnen, damit Sie das Ergebnis gegenüber dem Finanzamt sicher verwenden können.

Regionale Besonderheiten der Bausubstanz in Frankfurter Stadtteilen

Frankfurt wurde im Zweiten Weltkrieg stark zerstört, weshalb in vielen Stadtteilen der Wiederaufbau der 1950er- bis 1970er-Jahre das Bild prägt. Diese Bauten unterscheiden sich in Qualität und Ausstattung deutlich von den gründerzeitlichen Altbauten im Nordend oder Westend. Für die Restnutzungsdauer bedeutet das: Jedes Objekt braucht eine eigene Betrachtung, pauschale Annahmen greifen zu kurz.

In westlichen Stadtteilen wie Griesheim, Nied, Zeilsheim, Sossenheim und Unterliederbach finden sich viele Mehrfamilienhäuser und Siedlungsbauten aus dieser Zeit. Ob die Heizung modernisiert, das Dach gedämmt oder die Fenster getauscht wurden, wirkt sich unmittelbar auf die verbleibende Nutzungsdauer aus. Ähnliches gilt für Objekte in Niederrad und Fechenheim, wo Wohn- und frühere Gewerbelagen aufeinandertreffen.

Wir berücksichtigen bei der Bewertung sowohl die bauliche Entwicklung des jeweiligen Stadtteils als auch die Lage im Frankfurter Markt. So ordnen wir Ihr Objekt nicht abstrakt, sondern im konkreten Umfeld seiner Umgebung ein und begründen die Restnutzungsdauer stadtteilbezogen.

Wie sich das Restnutzungsdauergutachten mit Verkehrswert und Beleihungswert verzahnt

Die Restnutzungsdauer ist kein isolierter Wert, sondern berührt weitere Fragen rund um Ihre Immobilie. Beim Verkehrswertgutachten fließt die Restnutzungsdauer in das Ertragswertverfahren ein und beeinflusst den ermittelten Wert. Für Banken ist sie bei der Ableitung des Beleihungswerts von Bedeutung, weil sie etwas über die verbleibende wirtschaftliche Lebensdauer des Gebäudes aussagt. Und ein Kurzgutachten kann eine erste Orientierung geben, bevor Sie ein ausführliches Gutachten beauftragen. Wir ordnen für Sie ein, welche Gutachtenart zu Ihrem konkreten Anliegen passt.

Verfahren im Vergleich

Bei der Immobilienbewertung kommen nach der ImmoWertV 2021 drei normierte Verfahren zum Einsatz: das Vergleichswert-, das Ertragswert- und das Sachwertverfahren. Für vermietete Mehrfamilienhäuser steht in der Regel das Ertragswertverfahren im Vordergrund, weil es die erzielbaren Erträge in den Mittelpunkt stellt. Hier wirkt die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar auf das Ergebnis: Je kürzer die verbleibende Nutzungsdauer, desto geringer fällt der Barwert der künftigen Erträge aus. Im Sachwertverfahren schlägt sie sich über die Alterswertminderung nieder. Wir erläutern Ihnen, wie die Restnutzungsdauer in das jeweils einschlägige Verfahren einfließt.

Wovon die Kosten abhängen

Was ein Restnutzungsdauergutachten kostet, lässt sich nicht pauschal sagen, weil der Aufwand vom einzelnen Objekt abhängt. Eine Rolle spielen die Größe und Art des Mehrfamilienhauses, die Qualität der vorhandenen Unterlagen und der Umfang der nötigen Prüfung vor Ort. Bei einem gut dokumentierten Gebäude mit klaren Modernisierungsnachweisen ist der Aufwand geringer als bei einem Objekt, zu dem kaum Unterlagen vorliegen. Auch die gewünschte Tiefe wirkt sich aus: Ein Kurzgutachten bedeutet weniger Aufwand als ein ausführliches Gutachten. Sie bekommen von uns ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung, bevor wir mit der Arbeit beginnen.

Rechtliches und Zuständigkeit in Frankfurt

Rechtlicher Rahmen für die Ableitung der Restnutzungsdauer ist die ImmoWertV 2021 mit ihren Anlagen, die Modelle und Orientierungswerte vorgibt. Die Bodenrichtwerte stellt in Hessen das System BORIS bereit, dessen aktueller Stichtag der 01.01.2024 ist. Für Fragen der Grundstücksbewertung ist der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Stadt Frankfurt am Main zuständig, der den örtlichen Grundstücksmarktbericht herausgibt. Ob das Finanzamt Frankfurt am Main eine vom typisierten Satz abweichende Restnutzungsdauer anerkennt, hängt davon ab, wie nachvollziehbar sie begründet ist. Genau darauf legen wir bei jedem Gutachten Wert.

Restnutzungsdauergutachten in Ihrer Nähe: worauf Sie achten sollten

Wenn Sie ein Restnutzungsdauergutachten in Ihrer Nähe suchen, sollten Sie auf einige Punkte achten. Wichtig ist, dass der Sachverständige die Restnutzungsdauer nach einem anerkannten Modell ableitet und nicht nur grob schätzt. Die Begründung sollte für das Finanzamt nachvollziehbar sein und den Modernisierungsgrad Ihres Objekts konkret berücksichtigen. Achten Sie außerdem auf Unabhängigkeit und eine nachgewiesene Qualifikation. Ein Gutachten, das diese Anforderungen erfüllt, hat deutlich bessere Chancen auf Anerkennung als eine pauschale Einschätzung ohne belastbare Herleitung.

Auch in Ihrem Stadtteil sind wir für Sie da

Ob Ihr Mehrfamilienhaus in einem westlichen Stadtteil wie Griesheim und Nied oder in östlichen Lagen wie Fechenheim steht: Wir erstellen Ihr Restnutzungsdauergutachten für Objekte im gesamten Frankfurter Stadtgebiet. Auch im Umland rund um Frankfurt sind wir für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern tätig und ordnen Ihr Objekt im jeweiligen örtlichen Markt ein.

Städte in der Umgebung

Ortsteile in Frankfurt

Unser Einsatzgebiet auf der Karte

Karte von Google Maps

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Häufige Fragen rund um das Restnutzungsdauergutachten

Ein Restnutzungsdauergutachten weist nach, wie lange sich ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzen lässt. Es leitet diese verbleibende Nutzungsdauer nach der ImmoWertV 2021 ab und berücksichtigt dabei Baujahr, Modernisierungsgrad und Instandhaltungszustand Ihres Mehrfamilienhauses in Frankfurt.

Steuerlich dient es vor allem der Abschreibung nach § 7 EStG. Weist das Gutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach als den typisierten Wert, lässt sich der Gebäudewert über einen kürzeren Zeitraum abschreiben, wodurch sich höhere jährliche Beträge ergeben können. Das Finanzamt Frankfurt am Main prüft die Begründung.

Die Gesamtnutzungsdauer beschreibt den Zeitraum, über den ein Gebäude seiner Art nach wirtschaftlich nutzbar ist. Die Restnutzungsdauer ist der Teil davon, der zum Stichtag noch verbleibt. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern, unterlassene Instandhaltung verkürzt sie entsprechend.

Hilfreich sind alle Unterlagen, die Alter und Zustand belegen. Dazu zählen Grundrisse, Angaben zum Baujahr sowie Nachweise zu Modernisierungen an Dach, Fenstern, Heizung und Leitungen. Fehlen Unterlagen, erfassen wir den Zustand bei der Besichtigung vor Ort und dokumentieren ihn nachvollziehbar.

Ob das Finanzamt Frankfurt am Main eine kürzere Restnutzungsdauer anerkennt, hängt von der Nachvollziehbarkeit der Begründung ab. Je sauberer die Herleitung nach ImmoWertV 2021 und je konkreter der Modernisierungsgrad dokumentiert ist, desto belastbarer ist das Ergebnis. Eine Anerkennung im Einzelfall können wir nicht zusichern.

Besonders lohnend ist sie bei älteren Mehrfamilienhäusern, etwa aus den 1950er- bis 1970er-Jahren. Gerade bei Nachkriegsbauten in Stadtteilen wie Gallus, Niederrad oder Griesheim weicht die tatsächliche Restnutzungsdauer häufig vom typisierten Wert ab, sodass sich eine fundierte Begutachtung auszahlen kann.

Bei der Ortsbesichtigung begutachten wir den Zustand der wesentlichen Bauteile Ihres Objekts. Wir prüfen unter anderem Dach, Fassade, Fenster, Heizung und Leitungen und halten den Modernisierungsgrad fest. Diese Beobachtungen bilden die Grundlage für die anschließende Berechnung der Restnutzungsdauer.

Die Kosten hängen vom einzelnen Objekt ab, etwa von Größe, Art und der Qualität der vorhandenen Unterlagen. Deshalb nennen wir keine Pauschale, sondern erstellen Ihnen ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung. So wissen Sie vor Beginn, womit Sie rechnen können.

Jetzt Ihr Restnutzungsdauergutachten für Ihre Frankfurter Immobilie anfragen

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Sie halten ein älteres Mehrfamilienhaus in Frankfurt und möchten die wirtschaftliche Restnutzungsdauer fundiert belegen? Dann lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen. Schildern Sie uns Ihr Objekt, das Baujahr und bereits durchgeführte Modernisierungen, damit wir Ihr Anliegen richtig einordnen können. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück und erläutern, welche Angaben wir für Ihr Restnutzungsdauergutachten benötigen.

Als unabhängiges Gutachterbüro erstellt Raphael Graf, TÜV- und verbandsgeprüfter, zertifizierter Sachverständiger, Ihr Gutachten neutral und nachvollziehbar nach den Vorgaben der ImmoWertV 2021. Sie bekommen vorab ein transparentes Honorar nach Objektbesichtigung, sodass Sie planen können, bevor wir beginnen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an anfrage@frankfurter-immobiliengutachter.de, und wir stimmen die nächsten Schritte für Ihr Mehrfamilienhaus mit Ihnen ab.

Ob Ihr Objekt in Gallus, Niederrad, Griesheim oder einem anderen Frankfurter Stadtteil liegt: Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung bis zum fertigen Gutachten und stehen Ihnen bei Rückfragen zur Seite. So erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Abschreibung und Ihre weitere Steuerplanung.

Anfrage Immobilienbewertung Frankfurt